Umstrittener Paragraf 219a soll gestrichen werden

Shownotes

Seit Jahren wird über den umstrittenen Paragrafen 219a diskutiert, der es Ärztinnen und Ärzten verbietet, ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Heute hat der Bundestag für die Abschaffung dieses Paragrafen gestimmt, damit wird den Medizinern nun ein Informationsrecht zugestanden. Was das konkret in der Praxis bedeutet und was das für jene Ärztinnen und Ärzte heißt, die in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen 219averurteilt wurden - das und vieles mehr erläutern wir in der heutigen Ausgabe.

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit unserem Podcast und abonnieren Sie ihn, am besten jetzt gleich – und über eine kurze Bewertung würden wir uns auch sehr freuen!

Bei Fragen, Kritik oder Anregungen, schreiben Sie uns an studio@regenbogen.de

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.